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Elektrokontrollen

Liegenschaftsbesitzer müssen ihre elektrische Installationen im Interesse der Sicherheit periodisch kontrollieren lassen. Die Elektra Sissach als Stromnetzbetreiberin hat die Pflicht, die Liegenschaftsbesitzer aufzufordern, die Kontrolle durch einen Kontrolleur durchführen zu lassen. Der Zweck dieser Kontrolle besteht darin, Mängel rechtzeitig zu erkennen und anschliessend zu beseitigen. Sind die Installationen mängelfrei, stellt der Kontrolleur den Sicherheitsnachweis (SiNa) aus.

Die Kontrolle darf nicht dieselbe Person oder derselbe Betrieb durchführen wie diejenige oder derjenige, der schon die Installation geplant, erstellt, geändert oder in Stand gestellt hat.

Ein Verzeichnis zugelassener Kontrolleure finden Sie unter diesem Link: https://verzeichnisse.esti.ch/de/aikb 
(Suchmaske: TYP = Kontrollbewilligung ; PLZ = 4450)

Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt Perodische Kontrolle der elektrischen Installationen des ESTI unter Formulare.

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